Flug zu spät?
Flug ausgefallen?
Beförderung verweigert?




 

Bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen lassen viele Fluggesellschaften ihre Passagiere leider oft im Stich. Leistungen, die die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 oder nationale Vorschriften vorsehen, werden auch heute noch in vielen Fällen nicht erbracht. Vielen Passagieren sind ihre Rechte nicht bekannt!

Dabei sind die Rechte von Passagieren im Luftverkehr viel weitreichender, als allgemein angenommen. Entschädigungsansprüche stehen den Passagieren nämlich nicht nur auf Flügen von und nach Europa zu, sondern in vielen Fällen auch auf weltweiten Flügen – teilweise sogar unabhängig davon, ob der Flug von europäischen Fluggesellschaften ausgeführt wurde.

Neben Privatpersonen stehen übrigens auch Unternehmen Rechte aus Reiseverzögerungen und Flugausfällen und somit Schadensersatz zu.

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